Professionelle Kulturschaffende können sich ab sofort für Förderbeiträge des Kantons und der Stadt Schaffhausen bewerben. Mit einer Gesamtsumme von 160’000 Franken werden Projekte in allen Sparten unterstützt.
Das Verfahren zur Vergabe der Förderbeiträge des Kantons und der Stadt Schaffhausen für 2025 ist wieder eröffnet. Mit einer Gesamtsumme von 160’000 Franken stehen professionelle Kulturschaffende aller Sparten im Mittelpunkt dieser Förderung. Die Beiträge sollen künstlerische Leistungen profilieren und zur individuellen Weiterbildung oder Verwirklichung von Projekten beitragen. Ein Einzelbeitrag beträgt mindestens 15’000 Franken.
Bewerbungen können von Personen mit Schaffhauser Bürgerrecht, einem Wohnsitz im Kanton seit mindestens drei Jahren oder zehnjährigem früheren Aufenthalt eingereicht werden. Auch Gruppen und Künstlerduos sind zugelassen, wenn die künstlerische Leitung die Kriterien erfüllt. Nicht gefördert werden Ausbildungsstipendien, Wettbewerbsbeiträge oder bereits realisierte Projekte. Für Tanz- und Theaterprojekte ist ein Nachweis einer geplanten Aufführung erforderlich, im Bereich Film ein visuelles Konzept.
Das unabhängige Fachkuratorium, bestehend aus sieben Mitgliedern, entscheidet über die Vergabe. Es repräsentiert verschiedene Kunstsparten und wird vom Kanton in Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen ernannt. Bewerbende müssen dem Kuratorium Rechenschaft über das Projekt ablegen und sich bei Bedarf bereit erklären, die Arbeiten öffentlich zu präsentieren.
Gesuche können für Projekte in Bildender Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur oder Neuen Medien eingereicht werden. Interessierte können ihre Bewerbungen bis zum Einsendeschluss gemäss Richtlinien des Kantons einreichen. Weitere Informationen sind über die zuständigen Stellen des Kantons erhältlich.
Einsendeschluss ist am 28. Februar 2025 (Poststempel). Erstmals ist es auch möglich, die Bewerbungsdossiers elektronisch zu versenden.